Jahresabschluss Revisionsvorbereitung
Einzelfirma - Selbständigerwerbende - Kleinfirmen
Als Kleinfirma müssten Sie nur eine Einnahmen- Ausgabenrechnung führen als Grundlage für die Steuererklärung. Falls Sie aber dennoch eine doppelte Buchhaltung führen oder von uns erstellen lassen, empfiehlt es sich einen korrekten Jahresabschluss von uns erstellen zu lassen. Mit dem Jahresabschluss sind Gewinnoptiemierungen möglich und der Vergleich zu den Vorjahren ist aussagekräftiger als bei reiner Einnahmen-Ausgabenrechnung.


Juristische Personen --> GmbHs; Aktiengesellschaften
Als juristische Person, die ein eigenständiges Steuersubjekt ist, sind Sie verpflichtet eine doppelte Buchhaltung zu führen. Wir erstellen für Sie den Jahresabschluss professionell und weisen Sie auf mögliche Gewinnoptimierungen hin.


Steuer- und Mwst-Revisionen
Professionell geführte Buchhaltungen und entsprechend erstellte Jahresabschlüsse bieten die Grundlage für Steuer- und Mehrwertsteuerrevisionen. Wir bereiten in solchen Fällen, die Unterlagen unserer Kunden vor und lassen die Revisionen in unseren Büros ausführen, damit wir den Revisoren fachkompetente Auskünfte erteilen können zu den zu revidierenden Geschäftsjahren.

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